Oft haben Kunden den Wunsch, Ihren Kredit neu festzuschreiben, weil die Zinsen mittlerweile deutlich gefallen sind. Einen Rechtsanspruch darauf hat der Kunde nicht. Sollte die Bank aus Kulanz dennoch einen neuen Zins anbieten, darf sie den entstandenen Schaden in Form einer Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Somit zahlt der Kunde seine Zinsersparnis der nächsten Jahre bereits heute, womit sich die Umschuldung in den meisten Fällen nicht mehr lohnt.
Um sich das aktuell günstige Zinsniveau bereits für Darlehen zu sichern, die in den nächsten 2 bis 5 Jahren fällig sind, werden Forward-Darlehen angeboten. Hierfür zahlen Sie einen Aufschlag auf die aktuellen Zinsen. (Forwardaufschlag) und erhalten dafür die Zinssicherheit zum Ablauf Ihrer Finanzierung. In der Zeit von heute bis zur Umschuldung (Forwardperiode) bezahlen Sie keine Bereitstellungszinsen oder Gebühren. Gerade bei den Bedingungen und Zinssätzen für Forward-Darlehen unterscheiden sich die Angebote der Banken zur Zeit erheblich, viele Banken bieten ein Forward-Darlehen überhaupt nicht an. Mit unseren aktuellen Forward-Konditionen werden Sie überrascht sein, nicht nur von den Zinssätzen, sondern auch von den Nebenbedingungen, die Ihnen alle Möglichkeiten bieten, sich schnellstmöglich zu entschulden. |
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